Nach einem Autounfall hat der Geschädigte das Recht, für die Reparaturdauer seines Fahrzeuges auf Kosten der Gegner-Versicherung einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Sollte er diesen nicht geltend machen, ist ihm für die Zeit des Nutzungsausfalls eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen.
Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Fahrzeughändler ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wird das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, der Fahrzeugzustand, evtl. festgestellte Alt- oder Vorschäden, vorhandene Sonderausstattungen und Zubehör berücksichtigt. Des Weiteren die Fälligkeiten von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie im Wesentlichen alle übrigen, den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren einschließlich der regionalen und saisonalen Marktlage.
Nach einem Autounfall kommt es trotz einer anschließenden technisch fehlerfreien Reparatur zu einer Minderung des Fahrzeugwertes – schließlich achten gerade wir Deutschen fast schon penibel darauf nur „unfallfreie“ Fahrzeuge zu kaufen. Das Auto erzielt damit also im Falle eines Verkaufs einen geringeren Preis als bei einem vergleichbaren unfallfreien Auto. Diese sogenannte merkantile Wertminderung ist eigentlich nur theoretisch – sie ergibt sich allein durch die Tatsache eines Unfalls, weil der Käufer in der Regel einen Gebrauchtwagen ohne Unfall bevorzugen würde, auch wenn das Fahrzeug keine erkennbaren Schäden mehr vorweisen kann.
Möchte man den Wertverlust errechnen, konzentriert man sich im Wesentlichen auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Höhe der Reparaturkosten, die das Ausmaß des Schadens anzeigen. Man muss jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sämtliche Berechnungsmethoden nur eine Grundlage für die letztendliche Schätzung des Sachverständigen darstellen. Es ist vor allem das Wissen und die Erfahrung des Gutachters in Bezug auf den Autotyp, seine Gängigkeit und den lokalen Markt, das dem reparierten Auto seinen neuen Wert zuweist.
Das ist der Wert den ein seriöser und im Umland befindlicher Restwertaufkäufer geboten hat, in einem nicht repariertem Zustand.